Was lange eine Forderung war, wird endlich konkret
Es gibt politische Themen, die einen nicht nur beschäftigen, sondern über viele Jahre begleiten. Weil man früh spürt: Hier muss sich etwas verändern. Man führt unzählige Gespräche, hört zu, diskutiert, sucht nach Lösungen und versucht immer wieder, andere von einer Idee zu überzeugen. Nicht alles gelingt sofort, manches braucht Geduld und manchmal auch einen ziemlich langen Atem.
Umso besonderer sind die Momente, in denen man zurückblickt und merkt: Aus einer Idee ist eine politische Forderung geworden. Aus einer Forderung ein konkreter Weg. Und aus vielen Jahren Arbeit schließlich etwas, das tatsächlich Wirklichkeit werden kann.
Genau so fühlt es sich für mich beim Landesantidiskriminierungsgesetz für Nordrhein-Westfalen an. Dieses Thema begleitet mich schon lange und deshalb ist es für mich weit mehr als nur ein weiteres Gesetz. Es ist ein wichtiger Schritt auf einem Weg, für den wir uns über viele Jahre eingesetzt haben.
Im Kern stand für mich dabei immer eine ganz einfache Frage: Was passiert eigentlich, wenn ein Mensch Diskriminierung erfährt, nicht durch eine/n private/n Arbeitgeber*in oder ein Unternehmen, sondern durch eine staatliche Stelle? Wer schützt diesen Menschen dann? Welche Rechte hat er? Und kann er diese Rechte auch tatsächlich durchsetzen?
Für mich war immer klar: Ein verantwortungsvoller Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht dadurch, dass er behauptet, keine Fehler zu machen. Er zeigt sie dadurch, dass er klare Regeln schafft im Umgang mit diesen.
Doch genau hier bestand lange eine Lücke. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das AGG, ist eine wichtige Errungenschaft, die uns bereits seit 20 Jahren zeigt, wie es gehen kann. Sein Anwendungsbereich liegt jedoch vor allem im Arbeitsleben und im Privaten. Für Bereiche, die in der Zuständigkeit der Länder liegen, besteht damit nicht überall ein vergleichbarer Schutz – etwa dort, wo Menschen staatlichem Handeln begegnen.
Und wenn wir von solchen „Schutzlücken“ sprechen, klingt das zunächst sehr juristisch. Dahinter stehen aber ganz konkrete Erfahrungen von Menschen. Menschen, die Diskriminierung erleben und anschließend feststellen müssen, wie schwierig es sein kann, sich dagegen zu wehren. Menschen, die einer Institution gegenüberstehen und nicht wissen, welche Möglichkeiten sie überhaupt haben.
Genau deshalb haben wir uns bereits 2021 intensiv mit der Frage beschäftigt, wie ein wirksamer landesgesetzlicher Diskriminierungsschutz in Nordrhein-Westfalen aussehen müsste. Ein Gutachten hat damals genau hingeschaut: Wo reichen die bestehenden Regelungen nicht aus? Wo bestehen rechtliche Lücken? Und wie könnte ein Landesantidiskriminierungsgesetz diese schließen?
Schon damals war die Empfehlung deshalb eindeutig: Nordrhein-Westfalen braucht ein allgemeines Landesantidiskriminierungsgesetz. Nicht ein Flickenteppich aus einzelnen Regelungen, sondern ein transparentes Querschnittsgesetz, das einen einfachen und wichtigen Grundsatz konkret macht: Auch staatliches Handeln muss frei von Diskriminierung sein.
Seitdem ist viel passiert. Es wurde diskutiert, abgewogen und weitergearbeitet. Und ja: Manches hat länger gedauert, als ich es mir gewünscht hätte. Aber gerade politische Veränderungen, die tief in staatliche Strukturen hineinwirken, entstehen selten über Nacht. Das zeichnet eine Demokratie aus – das Ringen um die besten Antworten.
Der Weg dorthin hatte schon vorher begonnen. 2019 trat Nordrhein-Westfalen der bundesweiten Koalition gegen Diskriminierung bei und verpflichtete sich dazu, seine Maßnahmen gegen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auszuweiten. Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen für die Jahre 2022 bis 2027 wurde dann ausdrücklich vereinbart, landesgesetzliche Regelungen zum Abbau von Diskriminierung und zur Stärkung der Betroffenen zu schaffen.
Gute Antidiskriminierungspolitik darf nicht erst dann beginnen, wenn Diskriminierung bereits stattgefunden hat. Unser Anspruch muss auch sein, Strukturen so zu gestalten, dass Benachteiligung möglichst gar nicht erst entsteht. Es geht also nicht nur darum, Betroffenen im Nachhinein Rechte zu geben. Es geht auch um eine Haltung und eine Kultur innerhalb unserer staatlichen Institutionen.
Wenn ich heute auf diesen Weg zurückblicke, denke ich an die vielen Gespräche und Diskussionen, an die fachliche Arbeit und an die Menschen aus Zivilgesellschaft und Antidiskriminierungsarbeit, die immer wieder auf bestehende Lücken aufmerksam gemacht haben. Und vor allem denke ich an diejenigen, die selbst Diskriminierung erfahren oder befürchten Diskriminierung zu erfahren. Wenn Eltern zum Beispiel bei der Namenswahl ihres Kindes nicht einfach der Familientradition folgen, weil sie sich Gedanken darüber machen, ob der Name ihres Kindes einen Behördenkontakt erschweren könnte oder sie sich fragen, ob andere diesen aussprechen können oder nicht, klingt das trivial. Es sind aber Fragen, mit denen sich nur ein bestimmter Teil unserer Gesellschaft beschäftigen muss. Das ist erst mal keine Diskriminierung, aber dahinter steckt die Angst davor und die Erfahrung, dass genau das zu Diskriminierung führen kann. Ein Name.
Das macht deutlich, warum wir diesen Schutz und besonders aber auch diese ‚Kultur’, die durch ein solches Gesetz entstehen soll, brauchen.
Dass eine Forderung, mit der wir uns schon vor Jahren intensiv beschäftigt haben, heute in einem konkreten Gesetz mündet, bedeutet mir viel. Es zeigt mir auch, dass es sich lohnt, bei politischen Themen dranzubleiben, selbst wenn Veränderungen manchmal länger brauchen, als man sich das wünscht.
Natürlich wird ein Gesetz Diskriminierung nicht einfach verschwinden lassen. Das kann kein Gesetz leisten. Aber ein gutes Gesetz kann etwas Entscheidendes verändern: Es kann Betroffenen konkrete Rechte geben und dadurch das Gefühl des Gesehenwerdens vermitteln. Es kann staatliche Institutionen stärker in die Verantwortung nehmen und dadurch das Vertrauen in diese stärken. Und es kann deutlich machen, welchen Anspruch wir als Gesellschaft an unseren Staat und damit auch an uns selbst stellen.
Für mich ist dieser Moment deshalb auch eine Erinnerung daran, warum politische Beharrlichkeit wichtig ist. Veränderung beginnt oft lange bevor ein Gesetzentwurf in einem Parlament liegt. Sie beginnt mit Erfahrungen, mit Gesprächen, mit wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Arbeit und mit Menschen, die irgendwann sagen: So wie es ist, reicht es nicht. Wir können es besser machen.
Heute sind wir diesem Ziel einen großen Schritt näher.
Denn ein vielfältiges Nordrhein-Westfalen braucht einen Staat, dem alle Menschen vertrauen können. Einen Staat, der ihnen mit Respekt und auf Augenhöhe begegnet und der den Schutz vor Diskriminierung nicht nur von anderen einfordert, sondern selbst lebt.
Der Schutz vor Diskriminierung ist kein Zusatz. Er ist eine Frage gleicher Rechte, gleicher Teilhabe und gleicher Würde. Dafür haben wir lange gearbeitet. Und genau deshalb ist dieser Moment für mich ein ganz besonderer.
LADG Gesetz: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01102026-landesantidiskriminierungsgesetz-ladg-nrw/
Strukturen, die ineinandergreifen:
Ein wirksamer Schutz vor Diskriminierung braucht mehrere Bausteine, die sich ergänzen: Meldestellen machen bestimmte Vorfälle sichtbar und helfen, Muster zu erkennen. Die Ombudsstelle soll Betroffene informieren und beraten sowie auf eine gütliche Lösung hinwirken. Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gibt dem Schutz einen verbindlichen rechtlichen Rahmen, stärkt die Rechte von Betroffenen und gibt Mitarbeiter*innen Handlungssicherheit
So spannt sich der Bogen von der Sichtbarkeit von Diskriminierung über konkrete Unterstützung bis zur Durchsetzung von Rechten. Die Meldestellen, die Ombudsstelle und das LADG haben dabei unterschiedliche Aufgaben. Gemeinsam stärken sie den Schutz vor Diskriminierung.
Die folgenden Informationen und Links könnt Ihr/können Sie gerne in Ihren Einrichtungen und Netzwerken teilen und weiterverbreiten. So erreichen wir möglichst viele Interessierte und vor allem Betroffene. Außerdem erarbeiten wir derzeit eine Fassung der FAQ in Leichter Sprache. Sobald sie vorliegt, stellen wir diese ebenfalls zur Verfügung.
FAQ Landesantidiskriminierungsgesetz – Link: https://eglence.nrw/faq-landesantidiskriminierungsgesetz/
Meldestellen in Nordrhein-Westfalen
Im Meldestellenverbund NRW können folgende Vorfälle gemeldet werden:
- DINA NRW – Antiziganismus und Antiromaismus
- MEDAR NRW – antimuslimischer Rassismus
- MIQ NRW – queerfeindliche Vorfälle
- MIRa NRW – anti-Schwarzer, antiasiatischer und weiterer Rassismus
- RIAS NRW – antisemitische Vorfälle
- MeDiF-NRW – Diskriminierung im Fußball