Warum mir das Landesantidiskriminierungsgesetz so wichtig ist 

Diskriminierung ist kein Randthema. Für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen gehört sie leider zum Alltag. Ich spreche regelmäßig mit Menschen, die mir von ihren Erfahrungen erzählen: von ungerechter Behandlung auf dem Amt, von Misstrauen gegenüber Behörden, von dem Gefühl, nicht ernst genommen oder anders behandelt zu werden. Diese Erfahrungen verletzen und sie untergraben das Vertrauen in unseren Staat. Diese Menschen fühlen sich abgehängt – weil sie es wirklich sind. 

Genau deshalb ist mir das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ein echtes Herzensanliegen. 

Der Staat muss Vorbild sein 

Wenn Diskriminierung passiert, ist das immer falsch. Wenn sie durch staatliche Stellen geschieht, wiegt sie besonders schwer. Der Staat hat eine besondere Verantwortung: Er muss für alle Menschen gleichermaßen da sein unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. 

Bislang gibt es hier eine deutliche Schutzlücke. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Diskriminierung im Job oder auf dem Wohnungsmarkt, nicht aber im direkten Kontakt mit Behörden. Genau diese Lücke schließen wir jetzt in NRW. 

Was das LADG konkret verbessert 

Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz schaffen wir erstmals einen klaren und verbindlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit Diskriminierung durch Landesbehörden. Das Gesetz: 

  • verbietet Diskriminierung durch staatliches Handeln ausdrücklich, 
  • stärkt die Rechte von Betroffenen, indem es Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche ermöglicht, 
  • schafft mehr Transparenz und Rechtssicherheit sowohl für Bürger*innen als auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, 
  • setzt auf Prävention, Qualifizierung und klare Standards für diskriminierungsfreies Verwaltungshandeln. 

Mir ist dabei besonders wichtig: Das LADG richtet sich nicht gegen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Gegenteil. Klare Regeln helfen, Unsicherheiten zu vermeiden, geben Orientierung im Arbeitsalltag und stärken professionelles, rechtsstaatliches Handeln. 

Zur Debatte gehört Ehrlichkeit 

Natürlich wird das Gesetz auch kritisch diskutiert. Es gibt Sorgen, etwa vor mehr Bürokratie oder einem Generalverdacht gegenüber Polizei und Verwaltung. Diese Sorgen nehmen wir ernst. Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen aus anderen Bundesländern: Die Arbeit von Polizei und Behörden wird durch solche Gesetze nicht behindert. Das Gegenteil ist der Fall. Es schafft Klarheit. 

Ein moderner Rechtsstaat muss überprüfbar sein. Transparenz, klare Verfahren und Rechtsschutz schwächen ihn nicht, sie machen ihn stärker. 

Ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit 

Für mich ist das Landesantidiskriminierungsgesetz mehr als ein juristisches Instrument. Es ist ein politisches Versprechen: Niemand soll sich allein gelassen fühlen, wenn er oder sie Diskriminierung erlebt auch dann nicht, wenn staatliche Stellen beteiligt sind. 

Ich möchte, dass alle Menschen diesem Staat vertrauen können. Das LADG ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg hin zu mehr Respekt, mehr Gerechtigkeit und einem starken, fairen Nordrhein-Westfalen.